Mitglied werden

und die genossenschaftliche Energiewende finanziell, ideell und tatkräftig unterstützen

Werden Sie Mitglied bei der be!   Mit ihrem Beitrag unterstützen Sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 €.

Eine Beteiligung an unserer Genossenschaft ist gleichzeitig eine sichere, nachhaltige Geldanlage. Sie erhalten eine jährliche Dividende auf das eingezahlte Kapital, mit dem wir unsere Energiekraftwerke finanzieren.

Bitte laden Sie sich das Beitrittsformular herunter und füllen sie es aus. Eine Unterschrift ist gesetzlich erforderlich. Photographieren Sie das unterschriebene Formular ab und senden sie es bitte an kontakt@be-stuttgart.de

Download des Beitrittsformulars

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt gemäß der Satzung der BürgerEnergie Stuttgart eG, welche auf dem Genossenschaftsgesetz basiert.

Sie haben stets die Möglichkeit der Einsichtnahme und können sich die Kapitel auch ausdrucken.

FAQ zur Mitgliedschaft:

Können Stiftungen, Firmen, Kommunen, Parteien oder andere Organisationen Mitglied der be! werden?

Das regelt § 3 der Satzung. Danach können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die ihren Wohnsitz, Betriebssitz bzw. ihre steuerliche Betriebsstätte in der Region Stuttgart haben, die Mitgliedschaft in der be! erwerben.
Wir behalten uns vor, Institutionen, die den Zielen der Genossenschaft schaden können, nicht aufzunehmen oder gegebenenfalls deren Mitgliedschaft zu beenden.

Kann ein Mitglied auch außerhalb der Region Stuttgart wohnen?

Das Ziel der Förderung von Erneuerbaren Energien in der Region Stuttgart und ein Engagement der Mitglieder vor Ort machen die Genossenschaft in erster Linie für Bürger in der Region Stuttgart interessant. Theoretisch können auch Personen Mitglied werden, die nicht in der Region Stuttgart ihren Lebensmittelpunkt haben. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand über die Mitgliedschaft.

Kann man Anteile als Wertanlage für seine minderjährigen Kinder oder Enkel erwerben?

Erziehungsberechtigte können als Bevollmächtigte Genossenschaftsanteile für Kinder erwerben. Die Bevollmächtigten üben bis zum Erreichen der Volljährigkeit das Stimmrecht stellvertretend für das Kind aus. Für Großeltern und andere Verwandte gibt es diese Möglichkeit nur, wenn sie das Sorgerecht für das Kind ausüben.

Im Beitrittsformular ist die Anzahl der Genossenschaftsanteile vorbelegt. Warum?

Gemäß unserer Satzung müssen Sie für eine Mitgliedschaft mindestens einen Genossenschaftanteil zeichnen. Optimal sind 10 Anteile. Dies ist im Formular voreingestellt. Bitte tragen Sie in das Feld ihre Wunschsumme ein.

Wie viele Stimmen habe ich als Mitglied?

Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile.

Wird eine aktive Mitarbeit (wie z.B. in Vereinen) erwartet?

Eine Mitarbeit der Mitglieder ist kein Muss. Wir freuen uns jedoch über Jede:n, der/die die Vorstände unterstützt. Das Team be! heißt alle willkommen.

  • Genossenschaft

    Was macht Genossen­schaften eigentlich aus?

    Eine sehr kurze Zusammenfassung

  • Eine Genossenschaft ist ihren Mitgliedern verpflichtet und an die Satzung gebunden.

    Die digitale Satzung der be!.

  • Beitrittsformular

    Ganz papierlos gehts aus rechtlichen Gründen leider nicht, aber fast.

    Hier gehts zum pdf-Formular.

  • Beteiligungsformular

    Die Projekte der be! werden mit Eigen­ka­pi­tal finanziert.

    Das Formular für wei­tere Genossen­schafts­anteile.